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Geruchsmarke
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Geruchsmarke
Geruchsmarke
Mit einer Geruchsmarke wird markenrechtlicher Schutz für einen bestimmten Duft im Zusammenhang mit bestimmten Waren und Dienstleistungen begehrt. Voraussetzung für eine Markenfähigkeit ist, dass der Geruch objektiv, d. h. nach allgemein geltenden Kriterien definiert werden kann. Ferner muß der Geruch, z. B. durch eine chemische Formel, graphisch darstellbar sein. Geruchsmarken werden nach derzeitiger Spruchpraxis in Deutschland nur selten anerkannt.

*Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. 19% USt. und gelten nur bei online-Beauftragung. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher.


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