Donnerstag
Ausgenommene ZeichenAusgenommene Zeichen vom Markenschutz

- die durch die Warenart selbst bedingt sind
- die erforderlich sind, um die beabsichtigte technische Wirkung zu erreichen
- die den wesentlichen Wert der Ware ausmachen.
Für die Bejahung der Markenfähigkeit ist es ausreichend, dass die konkrete Gestaltung der Marke für den zu schützenden Warenbereich nicht zwingend geboten ist.
Die bloße Abbildung der Ware ist nicht markenfähig. Eine willkürliche Ergänzung der Darstellung, etwa eine Verzierung ohne funktionelle Bedeutung, ist zur Begründung der Markenfähigkeit der Darstellung ausreichend.
*Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. 19% USt. und gelten nur bei online-Beauftragung. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher.
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