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Januar 03, 2011

Markenrecht – Markenschutz

Posted in: Allgemein

Markenrecht
Markenrecht
Gemäß § 3 Markengesetz ( MarkenG ) sind Marken alle Zeichen, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens zu unterscheiden.

Alle sinnlich wahrnehmbaren Zeichen können Marken sein.

Kombinationen der einzelnen Markenformen sind möglich. Häufig werden Wort- und Bildelemente zu kombinierten Wort- und Bildmarken verbunden Wörter einschließlich Personennamen:

Ein Wort kann dann eine Marke sein, wenn seine Bedeutung über eine sachliche Beschreibung der Ware hinausgeht.

 Mögliche Markenformen sind:  

  • Abbildungen: Das Bildzeichen darf keine reine Wiedergabe der von der Anmeldung betroffenen Waren oder Dienstleistungen sein. Beschreibende Abbildungen, die auf die Art, Merkmale oder den Gebrauchszweck der Ware selbst hinweisen, sind grds. schutzunfähig. Bildmarken können auch farbig angemeldet werden. Bekanntes Beispiel für eine Bildmarke sind Firmenlogos bzw. Warenlogos.
  • Buchstaben
  • Zahlen
  • Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen
  • Hörzeichen ( z. B. Werbejingles )
  • Dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung
  • Sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen

*Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. 19% USt. und gelten nur bei online-Beauftragung. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher.


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